Die heute vor dem Sozialgericht Berlin verhandelte Klage eines Gymnasiasten gegen das Jobcenter auf Bezahlung eines Computers für seine Schularbeiten endete ohne Gerichtsurteil (vgl. Terminankündigung vom 26.2.2019). Der Schüler erklärte die Klage für erledigt, nachdem der als Zeuge geladene Schuldirektor im Gerichtssaal zugesichert hatte, ihm einen Computer im Rahmen der schulischen Hausaufgabenbetreuung zur Verfügung zu stellen. Der Fall: Der 12 jährige Kläger besucht die 6. Klasse eines Wilmersdorfer Gymnasiums. Im März 2018 beantragte er beim Jobcenter Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf die Kostenübernahme für einen internetfähigen Computer nebst Tastatur und Monitor. Er trug vor, den PC für seine Hausaufgaben zu benötigen. Bisher habe
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