Datum: 26.02.2019 Die BaFin weist darauf hin, dass sie dem Unternehmen 69 Brokers, Birmingham, UK, keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin. 69 Brokers bietet Interessenten auf der Internetseite www.69brokers.com Dienstleistungen im Rahmen einer Online-Handelsplattform für verschiedene Finanzinstrumente an. Das Unternehmen nutzt dabei unberechtigt ein BaFin-Logo um eine Aufsicht der BaFin vorzutäuschen, es besteht der Verdacht dass das Unternehmen auch in seiner Korrespondenz widerrechtlich Logos bzw. Briefköpfe der BaFin nutzt. 69 Brokers is not an institution approved under section 32 KWG/Scam Date:
Der Beitrag 69 Brokers nicht nach § 32 KWG zugelassen erschien zuerst auf Verbraucherschutzforum.berlin.