Datum: 26.02.2019 Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 15. November 2018 ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500 Euro zulasten der PINGUIN HAUSTECHNIK AG festgesetzt. Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die PINGUIN HAUSTECHNIK AG hatte die vollständigen Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2016 nicht rechtzeitig beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB. Die PINGUIN HAUSTECHNIK AG hat am 3. Dezember 2018 gegen die Ordnungsgeldentscheidung Beschwerde eingelegt. PINGUIN HAUSTECHNIK AG Hamburg Halbjahresfinanzbericht gemäß § 114 WpHG zum 30.06.2018 Zwischenbilanz zum 30.06.2018 Aktiva Euro zum 30.06.2018 Euro zum
Der Beitrag Ordnungsgeld gegen die PINGUIN HAUSTECHNIK AG erschien zuerst auf Verbraucherschutzforum.berlin.