Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Moneeda AG, Vaduz, Liechtenstein, keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin. Auf ihrer Internetseite www.extauri.com behauptet das Unternehmen, dass die Plattform unter anderem von der BaFin „genehmigt“ (approved) worden sei. Dies trifft nicht zu. Moneeda AG is not an approved institution according to § 32 KWG BaFin points out that it has not granted Moneeda AG, Vaduz, Liechtenstein, permission to conduct banking business or provide financial services in accordance with section 32 of the
Der Beitrag Moneeda AG ist nicht nach § 32 KWG zugelassen erschien zuerst auf Verbraucherschutzforum.berlin.