Staatsanwaltschaft Oldenburg Benachrichtigung gemäß § 459i StPO über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung 11 AR 100078/19 Sehr geehrte Damen und Herren, die Staatsanwaltschaft vollstreckt eine Einziehungsanordnung des Amtsgerichts Oldenburg wegen Diebstahl (Az. 82 Cs 450 Js 12601/17 (75/17)) gegen Davit Berisa. Diese ist rechtskräftig seit dem 16.09.2017. Das Gericht hat diese Anordnung getroffen, um das aus Straftaten Erlangte wieder zu entziehen. Auf Grund dieser Entscheidung ist Ihnen ein Anspruch auf Rückgewähr folgender Gegenstände entstanden, den Sie nun geltend machen können: Schwarze Herrensporthose, Größe XXL 2-teiliger Kinderschlafanzug weiße Kopfhörer zwei Armbanduhren Waffeleisen Elta Selfie Stick 1 Packung Batterien Bitte beachten Sie folgende
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