EBA und die ESMA raten dem europäischen Gesetzgeber zu einer klaren Regulierung Definition: Kryptotoken EBA und ESMA sprechen in ihren Berichten von „Crypto-Assets“, wofür es keine Legaldefinition gibt. Die BaFin verwendet den Begriff „Kryptotoken“, wenn sie nicht nur auf Zahlungstoken wie den Bitcoin eingeht, sondern zum Beispiel auch auf Beteiligungs-Token, Utility Token und Zahlungstoken (siehe BaFinJournal März 2018 ). Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA und die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA haben Mitte Januar jeweils einen Bericht mit Ratschlägen zu Kryptotoken veröffentlicht (siehe Infokasten). Die beiden Aufsichtsbehörden antworteten damit auf eine Anfrage der Kommission der Europäischen Union (EU), die EBA und
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