Im Vollstreckungsverfahren der Staatsanwaltschaft Hamburg, Az. 3104 Js 427/16 V, gegen die Verurteilte „Desiree H.“ wegen Untreue im Zusammenhang mit einer geplanter Inanspruchnahme einer Dienstleistung im „Bunny Palace“ in Hamburg und erfolgter rechtswidriger Kontoabhebung eines nicht vereinbarten Geldbetrages hat das Amtsgericht Hamburg durch Strafbefehl vom 19.01.2018 (Geschäfts-Nr. 242-370/17) die Einziehung eines Betrages in Höhe von 11.109,62 EUR angeordnet. Der Strafbefehl ist seit dem 02.03.2018 rechtskräftig. Diese Mitteilung soll den Tatverletzten die Möglichkeit eröffnen, ihre Rechte geltend zu machen. Der eingezogene Verwertungserlös wird an den Verletzten, dem ein Anspruch auf Auskehrung erwachsen ist, oder dessen Rechtsnachfolger ausgekehrt. Verletzte, die einen Anspruch
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