903 IN 381/18 – 2 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der e:veen Energie eG, Kirchhorster Straße 39, 30659 Hannover (AG Hannover, GnR 200020), vertr. d.: Dieter Carstens, (Vorstand), ist am 27.07.2018 um 15:10 Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen worden. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht
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