Quantcast
Channel: Das Verbraucherschutzforum
Viewing all articles
Browse latest Browse all 42124

Bundesamt für Justiz zur Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken

$
0
0

Durch das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz — NetzDG) werden soziale Netzwerke ab einer bestimmten Größenordnung verpflichtet, halbjährlich einen Bericht über den Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte zu erstellen (§ 2 NetzDG) sowie ein wirksames Beschwerde­management vorzuhalten (§ 3 NetzDG). Ferner müssen Anbieter sozialer Netzwerke einen inländischen Zustellungsbevollmächtigten (§ 5 Absatz 1 NetzDG) sowie für Auskunftsersuchen einer inländischen Strafverfolgungsbe­hörde eine empfangsberechtigte Person im Inland benennen, die auf Auskunftsersuchen innerhalb von 48 Stunden nach Zugang antworten muss (§ 5 Absatz 2 NetzDG). Bei Verstößen gegen diese Pflichten kann das Bundesamt für Justiz Bußgeldverfahren gegen das Unternehmen

Der Beitrag Bundesamt für Justiz zur Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken erschien zuerst auf Verbraucherschutzforum.berlin.


Viewing all articles
Browse latest Browse all 42124

Trending Articles



<script src="https://jsc.adskeeper.com/r/s/rssing.com.1596347.js" async> </script>