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ABANQQ AG: BaFin prüft Prospektpflicht

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Die BaFin hat Anhaltspunkte dafür, dass die ABANQO AG eine Vermögensanlage in Form eines qualifizierten nachrangigen partiarischen Darlehens öffentlich anbietet, obwohl hierfür entgegen § 6 Vermögensanlagengesetz („VermAnlG“) kein Verkaufsprospekt veröffentlicht wurde.

Der Beitrag ABANQQ AG: BaFin prüft Prospektpflicht erschien zuerst auf Verbraucherschutzforum.berlin.


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