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BWF-Goldskandal beschäftigt weiter die Gerichte

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Seit 2011 hatte die BWF Stiftung in Trägerschaft des BDT Goldsparverträge dem Publikum angeboten. Verbraucher konnten monatsweise sparen oder einmalig Beträge anlegen und deren Geld sollte in Gold angelegt werden. Um die versprochene Rendite zu erwirtschaften, sollte mit dem Gold ein Zwischenhandel betrieben werden. Der imponierende Goldschatz der Stiftung konnte jederzeit von Vermittlern und Kunden besichtigt werden, auch Wirtschaftsprüfer und Goldhändler gingen ein und aus. Der Vertrieb des angeblich sicheren Goldproduktes lief wie die „geschnitten Brot“. Quasi unter den Augen der Staatsanwaltschaft und des Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die beide dem Treiben tatenlos zuschauten, liefen ungefähr 6.500 Personen in die

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