Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA teilt mit, dass sie wegen mehrfachen Verstößen gegen Veranlagungsbestimmungen (§ 74 Abs 1 InvFG 2011) in Bezug auf einen Miteigentumsfonds gemäß § 48 AIFMG iVm § 166 InvFG 2011 gegen die Kapitalanlagegesellschaft Spängler IQAM Invest GmbH als juristische Person mittels Straferkenntnis eine Geldstrafe von € 13.000 verhängt hat. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.
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