Erst am 19.06.2018 wurde von der BaFin festgestellt, dass die Firma Targetum Treuhand GmbH das Einlagen- sowie das Kreditgeschäft ohne Erlaubnis betrieb, woraufhin die BaFin diese Fortführung untersagte. Der entsprechende Bescheid ist noch nicht bestandskräftig. Nach Mitteilung der BaFin nahm die Targetum Treuhand GmbH auf der Grundlage von „Gesellschaftsverträgen über stille Beteiligungen“ sowie „Darlehensverträgen“ unbedingt rückzahlbare Gelder an und gewährten Dritten Darlehen, besaß aber die erforderliche Erlaubnis für diese Einlagen- und Kreditgeschäfte nicht. Nun erfolgte also die Insolvenz des Unternehmens als Folge der Auflagen zur Rückabwicklung und vor allem der Rückzahlung der eingenommenen Anlegergelder. Wie schon in der Vergangenheit bei
Der Beitrag Targetum Treuhand GmbH meldet Insolvenz an nach Untersagung ihrer Geschäfte durch die BaFin erschien zuerst auf Verbraucherschutzforum.berlin.