Die BaFin hat am 11. Juli 2018 gegen die Maier + Partner Aktiengesellschaft die Erfüllung der Finanzberichterstattungspflichten nach §§ 114 ff. des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) angeordnet und Zwangsgelder in Höhe von 110.000 Euro angedroht. Die Maier + Partner Aktiengesellschaft hatte gegen § 114 Absatz 1 Sätze 2 und 3 WpHG in Bezug auf die Jahresfinanzinformationen für das Geschäftsjahr 2017 verstoßen. Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
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