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Staatsanwaltschaft München – Einziehung und Rückübertragung von Gegenständen

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Staatsanwaltschaft München I Benachrichtigung der Verletzten über die Einziehung und die Rückübertragung und Herausgabe von Gegenständen (§ 459j StPO) 237 Js 188393/17 Unter dem AZ: 237 Js 188393/17 wurde mit Entscheidung des Amtsgerichts München vom 30.11.2017 der Einziehungsbetroffene LONIS, Wahib zur Einziehung von gestohlenen Gegenständen rechtskräftig verurteilt. Nach den richterlichen Feststellungen könnten gegen den Einziehungsbetroffenen Ansprüche bestehen. Der Einziehung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Diebstähle im Zeitraum vom 12.08.2017 bis 06.09.2017 Wenn Sie den Gegenstand zurück haben möchten, melden Sie sich bitte binnen sechs Monaten nach Zugang dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft München I zu dem o.g. Aktenzeichen. Die Anmeldung ist

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