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Staatsanwaltschaft Halle – Strafvollstreckung

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Staatsanwaltschaft Halle Benachrichtigung gemäß § 459i StPO über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung Strafvollstreckungssache gegen Gerhard Rudolf Karl Sprungk 954 Js 1429/15 VRs Mit Urteil vom 04.12.2017 hat das Amtsgericht in Halle (Saale) – 321 Ds 954 Js 1429/15 – die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 17.480,59 € angeordnet. Die Entscheidung ist rechtskräftig. Das Gericht hat diese Anordnung getroffen, um das aus Straftaten Erlangte wieder zu entziehen. Auf Grund dieser Entscheidung ist dem Geschädigten oder deren Rechtsnachfolgern ein Anspruch auf Auskehrung eines Betrages in Höhe von insgesamt 17.480,59 € entstanden, den diese nun in der jeweiligen Höhe ihres

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