Wenn man sich die letzte frei verfügbare Bilanz des Unternehmens anschaut, findet man einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in fünfstelliger Höhe. Für eine Gesellschaft, die ihren Kunden Investments anbietet, ist das natürlich kein befriedigender Zustand. Trotzdem liegt laut der Bilanz keine „bilanzielle Überschuldung“ vor, denn es besteht eine Patronatserklärung eines Gesellschafters, der für diesen Betrag „geradesteht“. Interessant ist auch, dass fast 50% dieses nicht gedeckten Fehlbetrages wohl auch eine Forderung an einen Geschäftsführer betrifft. Nun, um beurteilen zu können, ob diese Patronatserklärung etwas wert ist, müsste man den Patronatsgeber kennen und finanziell einschätzen können. Möglicherweise hat sich die Bilanz
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