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Staatsanwaltschaft Essen – Möglichkeit der Entschädigung

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Staatsanwaltschaft Essen Benachrichtigung der Verletzten über die Einziehung von Wertersatz und die Möglichkeit der Entschädigung (§ 459k StPO) 71 Js 589/17 Durch Urteil des Amtsgerichts Gelsenkirchen vom 29.01.2018, Az.: 314 Ds 71 Js 589/17- 660/17, wurde der Einziehungsbetroffene Arno Hermann Michael Koch zur Zahlung von Wertersatz i.H.v. 7.522,00 EUR rechtskräftig verurteilt. Folgende Vermögenswerte konnten im Ermittlungsverfahren gesichert werden: ― Sicherung von 3.646,37 € Es ist nicht auszuschließen, dass weitere Vermögenswerte gesichert bzw. einzelne Vermögensgegenstände freigegeben werden. Diese Mitteilung erfolgt öffentlich im Bundesanzeiger, da die Tatverletzten in Spanien wohnhaft sind und eine Ermittlung der Anschriften mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden wäre.

Der Beitrag Staatsanwaltschaft Essen – Möglichkeit der Entschädigung erschien zuerst auf Verbraucherschutzforum.berlin.


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