701 IN 425/18 In dem Verfahren über den Antrag d. Conti 172. Schifffahrts-GmbH & Co. Bulker KG MS „CONTI ACHAT“, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Conti 172. Schifffahrts-GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Michael Busching, Fritz-Reuter-Straße 5, 17033 Neubrandenburg Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRA 90174 – Schuldnerin –Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte MÖHRLE HAPP LUTHER, Brandstwiete 3, 20457 Hamburg, Gz.: 332678-012802-18 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen Beschluss: 1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21
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