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Neue Regeln beim Pauschalreiserecht

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Gibt’s vor oder während einer Reise Pannen, Mängel oder geht der Veranstalter Pleite, sind Pauschalreisende meist abgesichert: Urlauber können etwa den Reisepreis mindern oder bekommen über die vorgeschriebene Insolvenzabsicherung des Anbieters ihr Geld zurück. Das gilt bislang für Pauschalreisen, die im Reisebüro oder in Onlineportalen als Paket eines Veranstalters vermittelt werden. Wer allerdings nur einen Flug plus Hotel im Online-Reiseportal oder Reisebüro buchte, konnte diese Schutzrechte meist nicht nutzen. Ab dem 1. Juli 2018 gelten neue Regeln beim Pauschalreiserecht, die für mehr Klarheit und Verbraucherschutz auch beim Buchen von einzelnen Reiseleistungen in Online-Portalen und Reisebüros sorgen, wenn diese vom Anbieter

Der Beitrag Neue Regeln beim Pauschalreiserecht erschien zuerst auf Verbraucherschutzforum.berlin.


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