Laut den uns vorliegenden Unterlagen hat die Volksfürsorge, die heute zum Generali-Konzern gehört, in den Jahren 1995 bis 2007 vermutlich bei vielen Lebens- und Rentenversicherungsverträgen falsch über das Widerspruchsrecht belehrt. Versicherte oder ehemals Versicherte können ihren Vertrag dann widerrufen und eine ordentliche Rückzahlung erhalten. Wenn Sie betroffen sind, stehen Ihnen nach einem Widerspruch Ihre eingezahlten Prämien plus Zinsen zu. Lediglich die Summe für den Versicherungsschutz darf der Versicherer einbehalten. Das bedeutet: Sie bekommen in der Regel deutlich mehr Geld zurück als bei einer Kündigung. Wir wollen die Ansprüche von Volksfürsorge-Versicherten (heute Generali) gebündelt durchsetzen. Ab sofort können Sie sich für
Der Beitrag Fehlerhafte Beratung bei der Volksfürsorge? Prüfen Sie jetzt Ihren Widerspruchsanspruch! erschien zuerst auf Verbraucherschutzforum.berlin.