Als zuständige Aufsichtsbehörde überprüfte die BaFin Anfang des Jahres, wie die neuen Vorgaben umgesetzt wurden. In den Telefonaufzeichnungen, die sie dazu stichprobenartig angefordert hatte, war teilweise ein deutliches Unbehagen der Kunden über die mitlaufende Aufnahme zu spüren. Die Reaktionen reichten von launigen Bemerkungen à la „Grüße an die Aufsicht“ bis zu deutlich geäußerter Kritik. Doch sowohl Kunden als auch Institute beginnen allmählich, auch die Vorteile der neuen Dokumentationspflichten wahrzunehmen. Rückblick – Marktuntersuchung MiFID II Im ersten Quartal 2018 hat die BaFin eine großangelegte Untersuchung durchgeführt, um sich einen ersten Eindruck von der Umsetzung der neuen Vorschriften zu verschaffen. Im Mittelpunkt
Der Beitrag BaFin zu Telefonaufzeichnungen („taping“) erschien zuerst auf Verbraucherschutzforum.berlin.