Staatsanwaltschaft Braunschweig Benachrichtigung gemäß § 459i StPO über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung 208 Js 34433/16 Die Staatsanwaltschaft Braunschweig vollstreckt eine Einziehungsanordnung des Amtsgerichts Helmstedt wegen Betrugs mit Tatzeitpunkt 30.06.2016 (Az. 10 Ls 208 Js 34433/16) gegen Markus Andreas Bukhari. Diese ist rechtskräftig seit dem 08.02.2018. Das Gericht hat diese Anordnung getroffen, um das aus Straftaten Erlangte wieder zu entziehen. Auf Grund dieser Entscheidung ist Ihnen ein Anspruch entstanden, den Sie nun geltend machen können. Bitte beachten Sie folgende Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf: ― Der Erlös aus der Verwertung der durch die Staatsanwaltschaft gepfändeten Vermögenswerte wird an den Verletzten ausgekehrt, sofern
Der Beitrag Staatsanwaltschaft Braunschweig – Einziehungsanordnung erschien zuerst auf Verbraucherschutzforum.berlin.