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Staatsanwaltschaft Aachen zu Geldwäschefall

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Staatsanwaltschaft Aachen 903 Js 225/18 Im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Aachen, Az. 903, gegen Romaric Kameni Djieya, wegen Geldwäsche wurden aufgrund des Beschlagnahmebeschlusses des Amtsgerichts Aachen, Az. 621 Gs 578/18 vom 20.04.2018 gegen Romaric Kameni Djieya, geboren am 7. Dezember 1992 in Douala/Kamerun, Staatsangehörigkeit kamerunisch, die nachfolgend aufgeführten Vermögenswerte gesichert, um Vermögensverschiebungen zu verhindern. Die staatsanwaltschaftlichen Sicherungsmaßnahmen und ihre Bekanntmachung nach § 111l Abs. 4 Strafprozessordnung sollen Tatverletzten die Möglichkeit eröffnen, ihre Ansprüche in das gesicherte Vermögen durch eigene zivilrechtliche Vollstreckungsmaßnahmen zu sichern. Eine bloße Anmeldung der Forderung bei der Staatsanwaltschaft ist nicht ausreichend! Die Aufrechrechterhaltung dieser vorläufigen Sicherungsmaßnahmen für die

Der Beitrag Staatsanwaltschaft Aachen zu Geldwäschefall erschien zuerst auf Verbraucherschutzforum.berlin.


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