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Staatsanwaltschaft Augsburg wegen Geldwäsche

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Staatsanwaltschaft Augsburg Benachrichtigung über die Entschädigung der Opfer einer Straftat und Information über deren Rechte (§ 459 i StPO) 602 Js 142750/16 VA In einem bei der Staatsanwaltschaft Augsburg unter dem o.g. Aktenzeichen rechtskräftigen Strafverfahrens gegen SENEL, Tolga geb. am 19.02.1990 wegen Geldwäsche wurde die Einziehung eines Geldbetrages und mehrerer Gegenstände angeordnet. Diese Mitteilung erfolgt um den aus der Straftat möglicherweise Geschädigten die Möglichkeit zu eröffnen ihre Rechte geltend zu machen. Bitte beachten Sie, dass mit dem Tag der Veröffentlichung dieser Benachrichtigung eine sechsmonatige Frist zur Anmeldung Ihrer Ansprüche in Gang gesetzt wird. Für die Vorgehensweise zur Anmeldung Ihrer Ansprüche

Der Beitrag Staatsanwaltschaft Augsburg wegen Geldwäsche erschien zuerst auf Verbraucherschutzforum.berlin.


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