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Deutscher Fondsanlegerschutz NovaCelo UG – BaFin ordnet Abwicklung des Einlagen- und Kreditgeschäfts an

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Die BaFin hat der Deutscher Fondsanlegerschutz NovaCelo (UG), Hamburg, mit Bescheid vom 19. Juni 2018 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagen- sowie Kreditgeschäft umgehend abzuwickeln. Die Deutscher Fondsanlegerschutz NovaCelo (UG) nahm auf der Grundlage von „Darlehensverträgen“ unbedingt rückzahlbare Gelder an und gewährte Dritten Darlehen. Hierdurch betreibt sie das Einlagen- und Kreditgeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Sie ist dazu verpflichtet, die Anlegergelder unverzüglich und vollständig zurückzuzahlen. Die Verfügung der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig. Amtsgericht Kiel Aktenzeichen: HRB 15590 KI Bekannt gemacht am: 28.05.2018 15:09 Uhr In () gesetzte Angaben der Anschrift und

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