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Germanika GmbH-Verbot durch die BaFin

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Die BaFin hat der Germanika GmbH, Selters, mit Bescheid vom 4. Juni 2018 aufgegeben, das Finanztransfer-/ Akquisitionsgeschäft einzustellen. Die Germanika GmbH bot Unternehmen „internationale Geldtransferlösungen“ an und leitete Anlegergelder an die Unternehmen weiter. Damit erbringt die Germanika GmbH die genannten Zahlungsdienste ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig. Amtsgericht Köln Aktenzeichen: HRB 90900 Bekannt gemacht am: 22.08.2017 20:01 Uhr In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr. Veränderungen 22.08.2017 HRB 90900: Altstadtsee 321. V V GmbH, Köln, Kurt-Schumacher-Str. 18-20, 53113 Bonn. Die Gesellschafterversammlung vom

Der Beitrag Germanika GmbH-Verbot durch die BaFin erschien zuerst auf Verbraucherschutzforum.berlin.


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