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FMA genehmigt weitere Zwischenausschüttung der HETA

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Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat heute nach einem entsprechenden Beschluss durch die Hauptversammlung der HETA ASSET RESOLUTION AG (HETA) eine weitere Zwischenausschüttung an deren Gläubiger beschlossen, und zwar in Höhe von € 2,4 Mrd. Die Auszahlung erfolgt Anfang Juli, wobei die Zahlungen für unstrittige Forderungen in Höhe von € 1,9 Mrd. direkt überwiesen werden, für die strittigen Forderungen werden rund € 0,5 Mrd. auf ein separates Konto überwiesen und erst freigegeben, wenn die strittige Rechtsfrage zugunsten des Gläubigers geklärt ist. Damit hat die HETA dann bereits in Summe € 8,2 Mrd. vorzeitig an die Gläubiger verteilt, was rund 98% der per

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