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Wechsel, aber Vorsicht!

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Bei einem Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung besteht laut Bundessozialgericht erst nach zwei Jahren Vorversicherungszeit in der gesetzlichen Versicherung ein Anspruch auf Pflegegeld. Der Grund: Mit dem Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln Sie auch automatisch von der privaten in die gesetzliche Pflegeversicherung. Die jedoch verlangt eine zweijährige Wartezeit, das heißt in dieser Zeit erhalten Sie noch keine Leistungen. Die Lösung: Kündigen Sie nur die private Kranken‑, nicht aber die private Pflegeversicherung, wenn Sie in die gesetzliche Familienversicherung wechseln. Zahlen Sie die Beiträge für die private Pflegeversicherung zunächst zwei Jahre lang weiter – bis

Der Beitrag Wechsel, aber Vorsicht! erschien zuerst auf Verbraucherschutzforum.berlin.


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