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Warnhinweis der FMA Österreich:Crown-Finance

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Crown-Finance Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 1. Satz Bankwesengesetz (BWG) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist. Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 25. Mai 2018 teilt die FMA daher mit, dass Crown-Finance mit angeblichem Sitz in 5 St. Vincent Street

Der Beitrag Warnhinweis der FMA Österreich:Crown-Finance erschien zuerst auf Verbraucherschutzforum.berlin.


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