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GENO eG setzt mit Eigenverwaltungsverfahren Baustein für die Zukunft

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· Der Geschäftsbetrieb wird fortgeführt · Löhne und Gehälter der Mitarbeiter sind durch die Insolvenzgeldvorfinanzierung abgesichert · Rechtsanwalt Dr. Dietmar Haffa, Schultze & Braun, wird zum vorläufigen Sachwalter bestellt · Kanzlei M\S\L Dr. Silcher unterstützt das Unternehmen bei der Restrukturierung Ludwigsburg, 25.05.2018: Die GENO Wohnbaugenossenschaft eG möchte im Wege der Durchführung eines Insolvenzplanverfahrens in Eigenverwaltung das Unternehmen Schritt für Schritt erneuern. Das Amtsgericht Ludwigsburg hat dem Antrag auf Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung am 25.05.2018 stattgegeben. Dr. Dietmar Haffa, Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Schultze & Braun, wurde zum vorläufigen Sachwalter bestellt. Die Geschäftsleitung führt im Rahmen der Eigenverwaltung das Unternehmen

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