Staatsanwaltschaft München I Benachrichtigung von Verletzten über die Einziehung von Wertersatz und die Möglichkeit der Entschädigung (§ 459k StPO) bzw. die Rückübertragung und Herausgabe von Gegenständen (§ 459j StPO) 275 Js 149042/17 Unter dem AZ: 852 Ds 275 Js 149042/17 wurde mit Entscheidung des Amtsgerichts München vom 22.01.2018 gegen den Einziehungsbetroffenen Gramsch Walter die Einziehung von Wertersatz rechtskräftig angeordnet. Nach den richterlichen Feststellungen könnten gegen den Einziehungsbetroffenen Entschädigungsansprüche bestehen. Der Einziehungsanordnung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Verurteilte trainierte seit dem Jahre 2012 die Jugendfußballmannschaft des Vereins SC München Süd e.V. Ab dem Jahr 2015 organisierte er auf eigene Initiative die
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