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Dominick & Dominick Deutschland Kapitalanlageberatung AG – Beschluss zur Abwicklung

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Amtsgericht Frankfurt am Main Beschluss HRB 33550 In dem unternehmensrechtlichen Verfahren der Dominick & Dominick Deutschland Kapitalanlageberatung Aktiengesellschaft wird Herr Thomas Heyden, geb. am 14.8.1967, Eichäckerstraße 10 A, 61381 Friedrichsdorf Ts., zum Abwickler der Gesellschaft bestellt. Der Abwickler vertritt die Gesellschaft alleine, solange kein weiterer Abwickler bestellt ist. Gründe Der Abwickler war gemäß § 264 Abs. 1 i.V.m. § 265 Abs. 3 AktG zu bestellen, weil die Gesellschaft aufgelöst und das Konkursverfahren abgeschlossen ist. Die Gesellschaft verfügt nicht mehr über ein Vorstandsmitglied, und eine Bestellung durch die Hauptversammlung ist wegen Unerreichbarkeit der übrigen Aktionäre unmöglich, so dass ein wichtiger Grund

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