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Ist der Rundfunkbeitrag verfassungswidrig oder nicht?

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Keine Frage: Der am 01.01.2013 eingeführte Rundfunkbeitrag polarisiert. Kritiker sehen in dem umstrittenen Pauschalbetrag von 17,50 Euro pro Haushalt, über die sich die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten finanzieren, eine rechtswidrige Zwangsabgabe. Ab heute muss das Bundesverfassungsgericht prüfen, ob der Nachfolger der vielgescholtenen „GEZ-Gebühr“ verfassungswidrig ist. Besitzer von Zweitwohnungen sehen sich benachteiligt Insgesamt muss das höchste deutsche Gericht über insgesamt vier Verfassungsbeschwerden entscheiden. Einer der Beschwerdeführer ist Besitzer einer Zweitwohnung, der für beide Unterkünfte mit demselben Betrag zur Kasse gebeten wird und diese Benachteiligung nicht mehr hinnehmen will. Das ist sicherlich verständlich, denn zu einem der Hauptkritikpunkte gehört seit jeher, dass die Gebühr, die

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