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Bier darf nicht „bekömmlich“ sein (in der Werbung)

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Ob Bier bekömmlich ist? Viele verbinden die Antwort vorwiegend damit, wie viel Bier man trinkt. Eine Allgäuer Brauerei hatte jedenfalls drei Biersorten auf ihrem Internetauftritt mit „bekömmlich“ bezeichnet. Der Verband „Sozialer Wettbewerb“ mahnte das Brauunternehmen deswegen ab und klagte auf Unterlassung. Erst entschied das Landgericht (LG) Ravensburg zugunsten des Wettbewerbsverbands. Dagegen legte der beklagte Brauer Gottfried Härle Berufung ein, hatte damit aber nun auch vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart keinen Erfolg. Auch die nun letzte Runde vor dem Bundesgerichtshof (BGH) muss leider der Brauer bezahlen und auf die jahrzehntelange Bezeichnung seiner Biere als bekömmlich verzichten. Gesundheitsbezogene Angaben ab 1,2 Prozent

Der Beitrag Bier darf nicht „bekömmlich“ sein (in der Werbung) erschien zuerst auf Verbraucherschutzforum.berlin.


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