In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der H-Energy Systems, Gesellschaft für dezentrale Energieherstellung mbH, Glockenblumenweg 131 a, 12357 Berlin AG Charlottenburg, HRB 172524, vertreten durch den Geschäftsführer Sas Peter Beschluss: Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 25.09.2017 um 10:30 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO): 1. Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. 2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Herrn Rechtsanwalt Jan Gärtner Paderborner Straße 2, 10709 Berlin
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