Die Finanzaufsicht BaFin mahnt vor dem Unternehmen GLSSTOCKS. Dieses bietet auf seiner Webseite Interessenten an, Handelskonten zu eröffnen, um mit Devisen und Derivaten – nämlich Differenzkontrakten – zu handeln bzw. zu „traden“. Allerdings hat das Unternehmen keine zustellungsfähige Adresse im Inland; die auf der Impressum angegebene Adresse in Frankfurt am Main und die zur Kontaktaufnahme angegebene Rufnummer existieren nicht. Die BaFin kann danach nicht ausschließen, dass das Unternehmen Bankgeschäfte betreibt bzw. Finanzdienstleistungen erbringt, die einer Erlaubnis nach § 32 Abs. 1 Kreditwesengesetz (KWG) bedürfen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt vorsorglich klar, dass sie der GLSSTOCKS keine Erlaubnis gemäß § 32
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