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Rechtsanwälte BEMK gewinnen Prozess für V+-Vermittler

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Bereits im Mai 2017 hatte das Landgericht Görlitz eine Klage gegen den Vermittler bzw. Berater von zwei Beteiligungen an der V + GmbH & Co. Fonds 1 KG abgewiesen, weil der Beklagte Finanzdienstleister erfolgreich anhand des Informationsprotokolls darlegen konnte, dass die vom Kläger behauptete Pflichtverletzung nicht begangen wurde. Es ging um 22.000,00 Euro, und der Finanzdienstleister war nicht versichert. Nun, am 19. September 2017, verkündete auch das Landgericht Bayreuth, dass es die Klage gegen den Vermittler abwies (noch nicht rechtskräftig). Der unterlegene Kläger wurde in diesem Verfahren von einer Berliner Anlegerkanzlei vertreten, die es stört, dass sich auch einige V+-Finanzdienstleister

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