Muss der Anleger weiter monatliche Beiträge zahlen, obwohl die Gesellschaft „pleite“ ist? Besprechung von BGH, Urteil vom 16.05.2017, Az.: II ZR 284/15, HGB §§ 232, 235, 236. Sachverhalt Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte kürzlich eine praktisch sehr bedeutsame Konstellation zu entscheiden. Es stellte sich die Frage, ob die stillen Gesellschafter nach Liquidation der atypischen stillen Gesellschaft weiter zur Leistung ihrer Beiträge verpflichtet sind. Diese Sachverhalte kommen häufig vor und sollen daher kurz erläutert werden. In diesen Fällen beteiligt sich ein größeres Publikum von Anlegern an einer Gesellschaft mit einer monatlichen Rateneinlage. Es zahlt monatlich einen relativ geringen Betrag und soll an
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