Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat die Bundespolizei aufgefordert, von den Teilnehmern des Pilotprojekts zur biometrischen Gesichtserkennung am Berliner Bahnhof Südkreuz eine erneute datenschutzrechtliche Einwilligung einzuholen, die die Verwendung eines aktiv sendenden Bluetooth-Transponders mit einbezieht. Bis dies geschehen ist, sollte das Verfahren mangels Rechtsgrundlage ausgesetzt werden. Die Bundespolizei hat mitgeteilt, dass es sich bei den an die Testteilnehmer ausgegeben Token, mit denen über ein Referenzsystem Fehler bei der Gesichtserkennung festgestellt werden sollen, nicht um passive RFID-Chips, sondern um aktive Bluetooth-Transponder mit iBeacon-Funktion handelt. Letztere senden dauerhaft und überall Informationen, die nicht nur von den Lesegeräten der Bundespolizei
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