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Crowdsourcing Verband informiert über geänderte Gesetzeslage

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Zum Stichtag heute, den 21.8.2017, gilt für alle VIB eine komplett neue Rechtslage. Neu sind die Notwendigkeit der Gestattung des VIB durch die BaFin vor Beginn des öffentlichen Angebots sowie exakte Vorschriften über Inhalt und Gliederung. Vor dem 21.8.2017 begonnene öffentliche Angebote, die über den 21.8. hinaus angeboten werden, müssen nach diesem Datum ebenfalls über ein von der BaFin gestattetes VIB verfügen. Ansonsten kann die BaFin das Angebot untersagen. Neu sind ab heute unter anderem die Notwendigkeit der Gestattung des VIB durch die BaFin vor Beginn des öffentlichen Angebots sowie exakte Vorschriften über Inhalt und Gliederung. Vor dem 21.7.2017 begonnene

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