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Keine Rückzahlungsverpflichtung im Insolvenzverfahren bei der Future Business KGaA

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Wir haben erhebliche Zweifel, ob der Insolvenzverwalter der FuBuS (Future Business KGaA) von den Anlegern Geld im Wege der Insolvenzanfechtung zurückverlangen kann. Anleger, die ein Schreiben des Insolvenzverwalters erhalten, sollten unbedingt einen auf Insolvenzanfechtung spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen und nicht vorschnell zahlen. Zwar hat der Bundesgerichtshof bei der Auszahlung von Scheingewinnen und Schneeballsystemen schon häufig gegen den Anleger entschieden. Im Einzelfall bestehen aber gute Chancen, den Anspruch ganz oder zumindest teilweise abzuwehren. Insolvenzverwalter und Anwälte übersehen oft wichtige Details bei der Anwendung des hier maßgeblichen Paragrafen 134 der Insolvenzordnung (InsO). Fraglich ist schon, ob die Zahlungen der späteren Insolvenzschuldnerin auf Gewinne

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