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BaFin und das Insolvenzverfahren der PESEUS Invest und Vermögen AG

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Ende 2015 hatte die BaFin dem o.g. Unternehmen aus Böblingen aufgetragen, das von ihr unerlaubt betriebene Investmentgeschäft abzuwickeln. Die jetzt eröffnete Insolvenz ist vermutlich die Folge davon. Die BaFin schrieb damals zu diesem Fall: „Die PESEUS Invest und Vermögen AG unterbreitete Anlegern das Angebot, Genussrechte des Unternehmens mit einer vereinbarten Gewinn- und Verlustbeteiligung zu zeichnen. Sie betrieb durch die kollektive Vermögensverwaltung das Investmentgeschäft, ohne über die erforderliche Erlaubnis oder Registrierung nach dem KAGB (Kapitalanlagegesetzbuch) zu verfügen. Die Abwicklungsanordnung verpflichtet die PESEUS Invest und Vermögen AG, das von ihr unerlaubt betriebene Investmentgeschäft durch die vollständige Auszahlung des den Kapitalgebern zustehenden Buchwerts

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