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Steuerberater wegen Verheimlichung seiner Provision verurteilt

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Anleger haben ihren ehemaligen Steuerberater verklagt, der ihnen drei Schiffsfonds vermittelte und – obwohl sie sich ausdrücklich hiernach erkundigten – sie nicht über die Höher seiner Provision aufklärte. Diese betrug nicht unerhebliche 10 Prozent. Eine Zivilkammer des Landgerichts Tübingen hat nun geurteilt, dass der Steuerberater damit gegen seine Pflichten aus dem geschlossenen Steuerberatungsvertrag verstieß und daher der Klage der Anleger in der Hauptsache in voller Höhe stattgegeben. Der Steuerberater muss diesen nun Schadensersatz gegen Rückübertragung der Beteiligungen leisten.

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