Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat eine Sparkasse abgemahnt, die in einem Banksparplan eine vermutlich rechtswidrige Klausel zur Zinsanpassung verwendet. Die Grundverzinsung soll gemäß den Bedingungen des Sparplans mit minus 0,5 Prozent negativ sein. Das erscheint rechtswidrig. Erstmals werden Negativzinsen bei Riester-Produkten vereinbart. Dagegen geht die Verbraucherzentrale vor. Bei einer Volksbank im gleichen Bundesland steht wegen der vorsorglichen Einführung von Negativzinsen eine weitere Klage der Verbraucherzentrale über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) an. In der Praxis wurden diese bisher nicht kassiert. Im Fall der Sparkasse wird der Verbraucher nicht direkt mit den Negativzinsen belastet. Der Verbraucher erhält neben der Grundverzinsung einen Bonus als
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