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BaFin und Aras Group DWC – LLC

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Die BaFin hat der ARAS GROUP DWC LLC, Dubai/Vereinigte Arabische Emirate, mit Bescheid vom 20. Juli 2017 aufgegeben, die Werbung für das Kreditgeschäft in Deutschland einzustellen. Die ARAS GROUP DWC LLC trat über ihre Internetseite und Printmedien zielgerichtet an potenzielle Kunden mit Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland heran, um diesen den Abschluss von Darlehensverträgen unter der Bezeichnung „Nachrangdarlehen“, „Beteiligung(-sfinanzierung)“, „(banküblich) besicherte Darlehen“ oder „Auslandsdarlehen“ anzubieten. Darlehensgeber sollen Unternehmen sein, die mit der ARAS GROUP DWC LLC verbunden sind. Diese haben keine Erlaubnis für das Kreditgeschäft in Deutschland. Durch die Werbung für die Kredite ist die ARAS GROUP DWC LLC

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