In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LINDEN Immobilien Aktiengesellschaft, Strasse 40 Nr. 28, 13129 Berlin, Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, HRB 72612 1. Es wird schriftliches Verfahren gem. § 5 Abs. 2 Insolvenzordnung angeordnet für folgende Verfahrensabschnitte: ? Schlusstermin gem. § 197 InsO: – Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters – Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger – Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 22.08.2017 – Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens, das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung – Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände schriftlich bei dem
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