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Umsetzung der EU-Richtlinie über den Versicherungsvertrieb

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Am 30. Juni hat der Deutsche Bundestag die Umsetzung der EU-Richtlinie über den Versicherungsvertrieb (Englisch: Insurance Distribution Directive, IDD) in nationales Recht beschlossen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt die größere Transparenz bei Standmitteilungen. Der Marktwächter Finanzen hatte in einer Untersuchung auf große Defizite hingewiesen, die die Unterrichtungspflicht von Versicherungsunternehmen betreffen. Beim Vertrieb von Restschuldversicherungen habe die Politik laut vzbv jedoch die Chance verpasst, eine fragwürdige Praxis zu stoppen. „Verbraucher, die ihr Geld in kapitalbildenden Versicherungen anlegen, haben künftig endlich mehr Klarheit über ihre Ansprüche“, so Dorothea Mohn, Leiterin Team Finanzmarkt. In anderen Bereichen bliebe das Gesetz jedoch weit hinter verbraucherpolitischen

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