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SEKEL Kanzlei für Immobilienwirtschaft GmbH: Insolvenzverfahren mangels Masse abgewiesen

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In dem beendeten Insolvenzverfahren über das Vermögen der SEKEL Kanzlei für Immobilienwirtschaft GmbH, Neue Grünstraße 18, 10179 Berlin HRB 145711 Der am 15.02.2017 eingegangene Antrag des antragstellenden Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin wird mangels Masse abgewiesen (§ 26 Insolvenzordnung). Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Charlottenburg Amtsgerichtsplatz 1 14057 Berlin einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß §

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