Eine bestimmte Klausel zur Rentengarantiezeit in Sofortrentenverträgen der Generali benachteiligt nach Einschätzung unseres Marktwächter-Teams die Hinterbliebenen von Versicherungsnehmern. Zudem weist Generali im Versicherungsschein und den Allgemeinen Versicherungsbedingungen nach unserer Ansicht nur unzureichend auf diese Klausel hin. Aufmerksam wurden die Experten durch einen Fall im Frühwarnnetzwerk des Marktwächters: Eine Krebspatientin im höheren Rentenalter hatte bei Generali eine Sofortrente gegen eine Einmalzahlung von 100.000 Euro abgeschlossen. Als die Kundin im Februar 2016 einen Teil des eingezahlten Kapitals entnahm, verringerte dies nicht nur folgerichtig die Höhe der Rentensumme, gleichzeitig wurde auch die Rentengarantiezeit des Vertrages gestrichen. Ein Verwandter, Begünstigter der Versicherungsleistung im Todesfal,
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